Kosten

Kostenübernahme

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Die Stillberatung wird zusätzlich bis zu acht Mal von den Krankenkassen nach Ablauf der ersten 12 Wochen nach Geburt des Kindes übernommen. Danach erfolgt eine weitere Kostenübernahme per ärztlicher Anordnung bei Still- oder Ernährungsproblemen des Kindes.

Spreche mich gern bei Fragen rund um das Thema „Stillberatung“ und Kostenübernahme an.

Geburtsvorbereitung

Der Geburtsvorbereitungskurs ist für Schwangere kostenfrei und wird von der Krankenkasse übernommen. Solltest Du wegen Schwangerschafts­komplikationen nicht an einem Kurs teilnehmen können, hast Du die Möglichkeit zur Einzelvorbereitung. Auch die Einzelbetreuung ist für die Schwangere durch die Krankenkasse abgedeckt.

Die Kursgebühren für Deinen Partner müsst Ihr in der Regel selbst zahlen. Je nach Kurs sind das zwischen 70 und 140 Euro. Manche Kassen übernehmen diese Gebühren, fragt am besten bei Eurer Krankenkasse nach.

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Ihr in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht oder nur ausnahmsweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen – insbesondere zur Stillberatung findest Du unter Leistungen”.

Federica Pischedda

Deine Hebamme und Stillberaterin in Mannheim

Federica Pischedda